Hauptuntersuchung

Ingenieur- u. Sachverständigenbüro Schröder führt in Fritzlar die Hauptuntersuchung (HU) nach § 29 StVZO inklusive "Abgasuntersuchung" für Sie durch.

Die Hauptuntersuchung an Fahrzeugen ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Um die Sicherheit im Verkehr zu gewährleisten, müssen die Fahrzeuge regelmäßig untersucht werden. Nach dem Motto „Technik braucht Sicherheit“ setzen sich die Prüfingenieure vom Ingenieur- u. Sachverständigenbüro Schröder in Fritzlar für Ihre Sicherheit im Straßenverkehr ein und bringen bei positivem Ergebnis die Prüfplaketten (HU Plakette) an. Im Gegensatz zu TÜV und DEKRA sind die GTÜ-Prüfingenieure freiberuflich tätig und führen die Fahrzeuguntersuchungen nach § 29 StVZO im Namen und auf Rechnung der GTÜ durch und handeln damit im hoheitlichen Auftrag. Somit ist auch Ingenieur- u. Sachverständigenbüro Schröder befähigt die Hauptuntersuchung vorzunehmen. Meine fundierten Kenntnisse im KFZ-Bereich habe ich durch langjährige Ausbildung und Erfahrung erworben.  Als Partner der GTÜ  in Fritzlar bin ich auch technisch und informatorisch immer auf dem neuesten Stand.

Nach dem Motto "Mehr Service für Sicherheit" setzt sich Ingenieur- u. Sachverständigenbüro Schröder in und um Fritzlar für Ihre Sicherheit im Straßenverkehr ein und bringt bei positivem Ergebnis die Prüfplakette an.

 

GTÜ-Tipp: Wie lese ich die HU-Plakette?

Damit Sie nicht irgendwann eine Mängelkarte hinter den Scheibenwischern Ihres Fahrzeugs vorfinden, achten Sie auf die Daten, die Ihnen die Prüfplakette auf dem hinteren Kennzeichen anzeigt. Darauf zu erkennen ist der Monat und das Jahr, in dem die Durchführung der nächsten Hauptuntersuchung erforderlich ist. Die Farbe gibt zusätzlich nochmals Aufschluss über das Jahr der Fälligkeit. Die Abfolge der Farben wiederholt sich alle sechs Jahre. Gerne beantworte ich Ihnen weitere  Fragen. Telefonisch unter (0 56 22) 91 89 66 , per E-Mail info@svz-fritzlar.de oder kommen Sie doch einfach in 34560 Fritzlar vorbei. Ingenieur- u. Sachverständigenbüro Schröder kann Ihnen sicherlich weiterhelfen.

 

Nachweis einer Hauptuntersuchung ersetzt aufwändiges Vollgutachten

Mit der "Neuordnung des Rechts der Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr" hat die Bundesregierung das "Prüf- und Zulassungsverfahren von Fahrzeugen im Straßenverkehr" vereinfacht und beschleunigt. Damit können nun auch die Prüfingenieure der GTÜ (neben Prüforganisationen wie TÜV oder DEKRA) Fahrzeuge, die länger als 18 Monate abgemeldet waren, im Rahmen einer Hauptuntersuchung gemäß § 29 StVZO (HU) prüfen. Dies gilt auch für Fahrzeuge, die bereits vor dem 1. März 2007 stillgelegt wurden. Damit ist der Weg frei für eine Wiederzulassung - ohne aufwändiges "Vollgutachten". Durch diese neue Regelung, die seit dem 1. März 2007 gilt, wird unnötiger Aufwand vermieden, Kosten gespart und mehr Bürgernähe praktiziert. Außerdem kann die Wahl der Prüforganisation nun frei erfolgen. Dies ermöglicht Ihnen, Ihre HU direkt vor Ort durch mich - Ingenieur- u. Sachverständigenbüro Schröder in Fritzlar - vornehmen zu lassen.  Dies erspart Ihnen lange Wege und viel Zeit.

Sicher durch die HU - mit Checklisten

Um Ihnen den Weg durch die HU zu erleichtern, sind hier einige Checklisten für Sie zusammengestellt.

Laden Sie sich die Checklisten bei der GTÜ ganz einfach herunter!

HU-Frist überzogen?

Seit dem 1. Juli 2012 wird in keinem Bundesland die Hauptuntersuchung zurückdatiert, wenn die Frist zur Vorführung überzogen wurde. Darum erhalten die Fahrzeuge bundesweit – auch bei überzogener HU – die volle Plakettenlaufzeit (Pkw und Motorräder z. B. 24 Monate). Bei Überziehen der Vorführung zur Hauptuntersuchung um mehr als zwei Monate muss eine vertiefte Hauptuntersuchung durchgeführt werden, die 20 % mehr kostet, als die „normale“ HU. Im Fall der Fristüberziehung sollten Sie deshalb so schnell wie möglich einen Termin mit meinem Büro  in 34560 Fritzlar vereinbaren.  Nutzen Sie das Kontaktformular oder rufen Sie mich an unter (0 56 22) 91 89 66.  Vermeiden Sie in Zukunft unnötige Kosten und informieren Sie sich rechtzeitig unter http://www.svz-fritzlar.de.