Wiederkehrende Gasanlagenprüfung (GWP)
Wiederkehrende Gasanlagenprüfung (GWP): Im Rahmen der Hauptuntersuchung ist eine wiederkehrende Gasanlagenprüfung durchzuführen. Die Untersuchung der Gasanlage wird nun in die Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO mit eingebunden. Diese darf zum Zeitpunkt der fälligen Hauptuntersuchung höchstens zwölf Monate alt sein.
Erfahren Sie beim GTÜ- Info-Dienst mehr rund um das Thema Gasfahrzeuge oder wenden Sie sich an Ingenieur- u. Sachverständigenbüro Schröder.