BO Kraft

Ingenieur- u. Sachverständigenbüro Schröder in Fritzlar  untersucht auch Fahrzeuge zur Personenbeförderung wie Taxis und Omnibusse nach den Bestimmungen der BOKraft (Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr).

Untersuchungen nach §§ 41, 42 (2) bzw. 42 (1) BOKraft
Taxen, Mietwagen, Omnibusse und Fahrzeuge zur Personenbeförderung müssen jährlich zur Hauptuntersuchung und Untersuchung nach BOKraft. Hier helfe  ich Ihnen gerne weiter. Vereinbaren Sie einen Termin mit mir! Telefonisch unter (0 56 22) 91 89 66 oder über das Kontaktformular.

Foto: Kröner/GTÜ